Für Gesetzlich Versicherte:
Ich verfüge über eine Kassenzulassung für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Die Kostenübernahme für eine notwendige Psychotherapie über eine private Krankenkasse bzw. die Beihilfestelle stellt in der Regel keine Schwierigkeit dar. Ein Eintrag ins Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung liegt meinerseits vor.
Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse für Sie die Kosten einer ambulanten Psychotherapie übernimmt.